ESUG

„Sanierung durch Insolvenz, da scheint ein Widerspruch in sich zu sein, denn in der öffentlichen Wahrnehmung wird auch heute noch die Insolvenz mit dem endgültigen Scheitern und der notwendigen Marktbereinigung durch einen geordneten Marktaustritt gleichgesetzt. Dass dieses Denken in den Kategorien des 19. Jahrhunderts heute immer noch als ein zentrales Problem des Erkennens strategischer Optionen des Insolvenzverfahrens in den Köpfen auch vieler Unternehmensführer und -berater fest verankert ist, verkennt aber, dass sich schon seit Mitte des vergangenen Jahrhunderts hier ein grundlegender Wandel vollzogen hat. Der zunächst in den anglo-amerikanischen Staaten forcierte Sanierungsansatz durch Insolvenz wurde in den 70er Jahren zunehmend auch in Deutschland aufgenommen und folgte der Erkenntnis, dass der Konkurs der größte Wertevernichter ist, während die Sanierung die im Unternehmen gebundenen Werte ebenso wie Arbeitsplätze, Lieferbeziehungen, regionale Strukturen etc. erhält und damit zugleich auch die betriebs- und volkswirtschaftlichen Schäden minimiert. Diese Entwicklung ist in das 1999 reformierte deutsche Insolvenzrecht eingeflossen und hat mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) am 1. März 2012 seinen vorläufigen Schlusspunkt erreicht.“ fassen Prof. Hans Haarmeyer und Robert Buchalik in Ihrem Standardwerk „Sanieren statt Liquidieren“ excellent zusammen.

Volkmar Halbe ist zertifizierter ESUG-Berater um im Beratungsansatz für Krisensituationen genau das möglich zu machen: Sanieren vor Liquidieren!

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